Vortrag Patientenverfügung

 

 

Prof. Dr. Bernd Schulze

Rechtsanwalt Winfried M. Berg

 
 

Über den aktuellen Stand auf dem Gebiet der Patientenverfügung informierte der CSU-Ortsverband Schwanstetten im Rahmen einer Informationsveranstaltung, die im Sportheim des 1. FC Schwand stattfand. Referenten waren der Arzt Prof. Dr. Bernd Schulze und Rechtsanwalt Winfried M. Berg. Der Vortragsabend stieß auf sehr großes Interesse bei der Bevölkerung.

Die Aussage Stell Dir vor, Du liegst im Koma und nichts ist geregelt. stand am Beginn des Vortrags und verdeutlichte, wie unerlässlich eine Patientenverfügung ist, da sonst sowohl die behandelnden Ärzte und die Angehörigen vor einem Dilemma stehen und nicht wissen, wie sie gemäß einem vorher geäußerten Willen des Patienten entsprechend handeln sollen. Gründe für das Nichterstellen einer Patientenverfügung können Unkenntnis, Verdrängung oder die Angst, etwas falsch zu machen, sein. Es gibt verschiedene Arten von Vollmachten, so die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsvollmacht und die Patientenverfügung, die im Mittelpunkt des Informationsabends stand.

Die Referenten wiesen darauf hin, dass es eine neue Gesetzgebung die Patientenverfügung betreffend gibt. Eine Behandlung darf auch abgebrochen werden, wenn dies der vom Patienten schriftlich dargelegte Wille ist. Die Patientenverfügung soll unter anderem beinhalten, welche Behandlungsmethoden und welchen Behandlungsumfang bei unheilbaren und unabwendbar zum Tod führenden Krankheiten von ärztlicher Seite angewandt beziehungsweise nicht angewandt werden sollen. Ärzte sollen sich nicht mehr auf das Objekt Krankheit festlegen, sondern das Subjekt Mensch wahrnehmen, erklärte Prof. Dr. Bernd Schulze, der über die medizinischen Aspekte bei der Patientenverfügung referierte.

Den juristischen Teil beleuchtete der Rechtanwalt Winfried M. Berg. er verwies unter anderem auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshof aus dem Jahr 2009, in der eine Frau und einem Arzt Recht gegeben wurde, als sie lebensverlängernde Maßnahmen eines Patienten im Koma abbrachen, nachdem keine Hoffnung für diesen mehr bestand. Ein solcher Abbruch ist nach dem Bundesgerichtshof nicht mehr strafbar, wenn eine entsprechende Patientenverfügung vorliegt. Der Rechtsanwalt erklärte jedoch auch, dass ein schmaler Grat zwischen einer Hilfe für den Patienten und der nach wie vor verbotenen aktiven Sterbehilfe besteht. So betonte er auch die Wichtigkeit einer Patientenverfügung, denn sie entlastet auch die Menschen, die eines Tages bei Eintritt eines Falls eine Entscheidung treffen müssen. Die Verfügungen sind bindend. Das bedeutet, dass Ärzte verpflichtet sind, sich an diese zu halten. Der Wille des Betroffenen gilt unabhängig von Art und Stadium seiner Erkrankung. Unwichtig ist dabei, wie die Behandlung abgebrochen wird. Allerdings darf die Patientenverfügung keine auf Tötung beabsichtigte Formulierungen enthalten. Sie soll möglichst handschriftlich verfasst werden, da sie dann fälschungssicherer ist. Außerdem sollen persönliche Daten aufgeführt werden. Auch konkrete Angaben, wie zum Beispiel hinsichtlich einer künstlichen Ernährung oder Beatmung müssen in ihr stehen. Dem behandelnden Arzt soll außerdem die Möglichkeit gegeben werden, persönliche Lebensvorstellungen, die Beurteilung von Schmerzzuständen und irreparable Körperschäden des Betroffenen kennenzulernen.

Hilfe bei der Erstellung einer Patientenverfügung gibt es beim Hausarzt. Sie kann unter anderem beim zuständigen Betreuungsgericht oder bei einer Person des Vertrauens hinterlegt werden. Vorlagen können im Internet, wie zum Beispiel unter www.bmj.bund.de, www.justiz.bayern.de oder www.patientenverfuegung-kostenlos.de heruntergeladen werden. Ebenso sprach Rechtsanwalt Winfried M. Berg die Empfehlung aus, eine bestehende Patientenverfügung von Zeit zu Zeit zu überprüfen, da sich nicht nur juristische Aspekte ändern können, sondern auch die Möglichkeiten der modernen Medizin immer besser werden.

 
 
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