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Über den aktuellen Stand auf dem Gebiet der
Patientenverfügung informierte der CSU-Ortsverband Schwanstetten im Rahmen
einer Informationsveranstaltung, die im Sportheim des 1. FC Schwand
stattfand. Referenten waren der Arzt Prof. Dr. Bernd Schulze und
Rechtsanwalt Winfried M. Berg. Der Vortragsabend stieß auf sehr großes
Interesse bei der Bevölkerung.
Die Aussage “Stell Dir vor, Du
liegst im Koma und nichts ist geregelt.” stand am
Beginn des Vortrags und verdeutlichte, wie unerlässlich eine
Patientenverfügung ist, da sonst sowohl die behandelnden Ärzte und die
Angehörigen vor einem Dilemma stehen und nicht wissen, wie sie gemäß einem
vorher geäußerten Willen des Patienten entsprechend handeln sollen. Gründe
für das Nichterstellen einer Patientenverfügung können Unkenntnis,
Verdrängung oder die Angst, etwas falsch zu machen, sein. Es gibt
verschiedene Arten von Vollmachten, so die Vorsorgevollmacht, die
Betreuungsvollmacht und die Patientenverfügung, die im Mittelpunkt des
Informationsabends stand.
Die Referenten wiesen darauf hin, dass es eine neue
Gesetzgebung die Patientenverfügung betreffend gibt. Eine Behandlung darf
auch abgebrochen werden, wenn dies der vom Patienten schriftlich dargelegte
Wille ist. Die Patientenverfügung soll unter anderem beinhalten, welche
Behandlungsmethoden und welchen Behandlungsumfang bei unheilbaren und
unabwendbar zum Tod führenden Krankheiten von ärztlicher Seite angewandt
beziehungsweise nicht angewandt werden sollen. Ärzte sollen sich nicht mehr
auf das Objekt Krankheit festlegen, sondern das Subjekt Mensch wahrnehmen,
erklärte Prof. Dr. Bernd Schulze, der über die medizinischen Aspekte bei der
Patientenverfügung referierte.
Den juristischen Teil beleuchtete der Rechtanwalt
Winfried M. Berg. er verwies unter anderem auf eine Entscheidung des
Bundesgerichtshof aus dem Jahr 2009, in der eine Frau und einem Arzt Recht
gegeben wurde, als sie lebensverlängernde Maßnahmen eines Patienten im Koma
abbrachen, nachdem keine Hoffnung für diesen mehr bestand. Ein solcher
Abbruch ist nach dem Bundesgerichtshof nicht mehr strafbar, wenn eine
entsprechende Patientenverfügung vorliegt. Der Rechtsanwalt erklärte jedoch
auch, dass ein schmaler Grat zwischen einer Hilfe für den Patienten und der
nach wie vor verbotenen aktiven Sterbehilfe besteht. So betonte er auch die
Wichtigkeit einer Patientenverfügung, denn sie entlastet auch die Menschen,
die eines Tages bei Eintritt eines Falls eine Entscheidung treffen müssen.
Die Verfügungen sind bindend. Das bedeutet, dass Ärzte verpflichtet sind,
sich an diese zu halten. Der Wille des Betroffenen gilt unabhängig von Art
und Stadium seiner Erkrankung. Unwichtig ist dabei, wie die Behandlung
abgebrochen wird. Allerdings darf die Patientenverfügung keine auf Tötung
beabsichtigte Formulierungen enthalten. Sie soll möglichst handschriftlich
verfasst werden, da sie dann fälschungssicherer ist. Außerdem sollen
persönliche Daten aufgeführt werden. Auch konkrete Angaben, wie zum Beispiel
hinsichtlich einer künstlichen Ernährung oder Beatmung müssen in ihr stehen.
Dem behandelnden Arzt soll außerdem die Möglichkeit gegeben werden,
persönliche Lebensvorstellungen, die Beurteilung von Schmerzzuständen und
irreparable Körperschäden des Betroffenen kennenzulernen.
Hilfe bei der Erstellung einer Patientenverfügung gibt es
beim Hausarzt. Sie kann unter anderem beim zuständigen Betreuungsgericht
oder bei einer Person des Vertrauens hinterlegt werden. Vorlagen können im
Internet, wie zum Beispiel unter www.bmj.bund.de, www.justiz.bayern.de oder
www.patientenverfuegung-kostenlos.de heruntergeladen werden. Ebenso sprach
Rechtsanwalt Winfried M. Berg die Empfehlung aus, eine bestehende
Patientenverfügung von Zeit zu Zeit zu überprüfen, da sich nicht nur
juristische Aspekte ändern können, sondern auch die Möglichkeiten der
modernen Medizin immer besser werden. |